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Z-19.33-2537 (Kleusberg) erschienen

Autorenbild: S. HauswaldtS. Hauswaldt

Feuerwiderstandsfähige Bauteile in mit nichtbrennbaren Bauplatten bekleideter Stahlbauweise


Die KLEUSBERG GmbH & Co. KG wurde unterstützt eine allgemeine Bauartgenehmigung zu erlangen. Es wurde die Feuerwiderstandsfähigkeit von Modulbauteilen, den Verbindungen, sowie den Einbauten und Durchführungen bewertet. Die erste allgemeine Bauartgenehmigung im Bereich Modulbau wurde am 9. März 2021 erteilt.


 
 
 

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