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- Z-19.33-2537 (Kleusberg) erschienen
Feuerwiderstandsfähige Bauteile in mit nichtbrennbaren Bauplatten bekleideter Stahlbauweise Die KLEUSBERG GmbH & Co. KG wurde unterstützt eine allgemeine Bauartgenehmigung zu erlangen. Es wurde die Feuerwiderstandsfähigkeit von Modulbauteilen, den Verbindungen, sowie den Einbauten und Durchführungen bewertet. Die erste allgemeine Bauartgenehmigung im Bereich Modulbau wurde am 9. März 2021 erteilt.
- Z-19.20-2504 (Knauf Fireboard) erschienen
Ausführung der faserverstärkten Gipsplatte mit Vliesarmierung „Knauf Fireboard“ auf Stahlbauteilen. Die Knauf Gips KG und das DIBt wurden bei der brandschutztechnischen Bewertung spezifischer Brandversuchsergebnisse unterstützt. Die Feuerwiderstandsfähigkeiten der geprüften Bekleidungen an belasteten und unbelasteten Stahlträgern und -stützen nach nationaler und europäischer Prüfnorm, teilweise mit Abweichungen der Durchführung von der Prüfnorm DIN EN 13381-4, konnten in Einklang gebracht werden. Die entsprechende abG wurde am 26. Oktober 2020 erteilt.


