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Wozu abP, aBG und vBG - Standardisierte Lösungen vs. projektspezifische Bewertung von Bauteilen

Neue Bauweisen, besondere Konstruktionen und die zunehmende Vorfertigung eröffnen neue Möglichkeiten hinsichtlich Planung, Ausführung und Wirtschaftlichkeit. Gleichzeitig entstehen dabei Lösungen, die von bestehenden Technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik noch nicht vollständig erfasst werden. Es stellt sich dann zwangsläufig die Frage, wie die Anwendbarkeit solcher Bauarten nachgewiesen werden kann.

Grundlage hierfür ist zunächst die Unterscheidung zwischen Bauprodukten und Bauarten, da sich daraus unterschiedliche Nachweissysteme ergeben, siehe Abbildung 1.

Ein Bauprodukt ist ein Produkt, Baustoff, Bauteil oder Bausatz, der dauerhaft in ein Bauwerk eingebaut wird. Um Bauprodukte verwenden zu dürfen, werden Verwendbarkeitsnachweise geführt.

Eine Bauart beschreibt dagegen das Zusammenfügen und Zusammenwirken verschiedener Bauprodukte zu einem funktionierenden Bauteil oder Bauwerk. Sie umfasst damit auch die Planung, Bemessung und Ausführung einer Konstruktion. Beispielweise stellen eine Wandkonstruktion, ein Fassadensystem oder auf der Baustelle zusammengesetzte Module daher Bauarten dar. Für die Anwendung von Bauarten sind Anwendbarkeitsnachweise erforderlich.


Grafische Gegenüberstellung von Bauprodukt und Bauart mit Beispielen aus Holzbau und Modulbau.
Unterschied Bauart & Bauprodukt mit Beispielen aus Holzbau und Modulbau (Übersicht mit KI erstellt)

Wenn eine Bauart in keiner technischen Baubestimmung geregelt wird, so ist für die Anwendung ein Anwendbarkeitsnachweis erforderlich. Es existieren drei verschiedene Arten bauaufsichtlicher Anwendbarkeitsnachweise:

  • das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP),

  • die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG),

  • die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG).


Die vBG regelt eine Bauart bei einem konkreten Bauvorhaben.

Daraus ergibt sich gerade im seriellen und modularen Bauen ein Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach wiederholbaren Lösungen und der Notwendigkeit projektspezifischer Regelungen. Die Frage lautet daher nicht nur, welcher Nachweis erforderlich ist, sondern auch, wie sich neue Bauarten vom Einzelfall zur allgemein anwendbaren Standardlösung entwickeln können.


Das abP als Standardnachweis für Bauarten

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) stellt für viele ungeregelte Bauarten einen wirtschaftlichen Anwendbarkeitsnachweis dar. Es basiert auf Prüfungen durch anerkannte Prüfstellen und wird von diesen ausgestellt. Allerdings können abPs nur für Bauarten ausgestellt werden für die anerkannte Prüfverfahren existieren und wenn dies in den Technischen Baubestimmungen für diese Bauart vorgesehen ist. Diese ist bundesweit und meist für fünf Jahre gültig.


Bei der Anwendung dieser Bauart auf der Baustelle sind dann keine weiteren projektspezifischen Regelungen notwendig, wenn die geplante Ausführung den Vorgaben des abPs entspricht. Das abP ermöglicht so eine standardisierte Anwendung einer Bauart bei vielen Bauvorhaben.


Die vBG als projektspezifischer Anwendbarkeitsnachweis

Konstruktionen werden weiterentwickelt oder an projektspezifische Anforderungen angepasst. Insbesondere im Modul- und Systembau kommen beispielsweise zweischalige Konstruktionen, besondere Anschlusslösungen, Leistungsführung innerhalb von Konstruktionen oder spezielle Modulverbindungen zum Einsatz, die nicht immer vom Anwendungsbereich bestehender Nachweise erfasst werden. Bewegt sich eine Bauart außerhalb des geregelten Bereichs eines abP oder wird von Technischen Baubestimmungen wesentlich abgewichen, kann die Anwendbarkeit über eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) nachgewiesen werden.


In diesen Fällen wird die Anwendbarkeit der Bauart für ein konkretes Bauvorhaben im Rahmen einer projektspezifischen Bewertung nachgewiesen. Die vBG wird dann durch die zuständige Landesbehörde erteilt und gilt ausschließlich für das jeweilige Bauvorhaben.

Die Bewertung erfolgt dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen Randbedingungen des Bauvorhabens. Anders als beim abP oder der aBG wird die Bauart nicht allgemein, sondern für den konkreten Anwendungsfall beurteilt. Insbesondere bei neu entwickelten Bauarten oder Konstruktionen außerhalb geregelter Anwendungsbereiche bildet die vBG daher häufig die Grundlage für deren erstmalige Anwendung in der Praxis.


Die im Zuge solcher Verfahren gewonnenen Erkenntnisse aus Prüfungen, Bewertungen und ausgeführten Bauvorhaben können eine wichtige Grundlage für die spätere Entwicklung allgemeiner Nachweise bilden.


Die aBG als Grundlage standardisierter Anwendungen

Während die vBG die Anwendbarkeit einer Bauart für ein konkretes Bauvorhaben nachweist, zeigt sich insbesondere bei wiederkehrenden Konstruktionen der damit verbundene Abstimmungs-, Prüf- und Genehmigungsaufwand. Die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) ermöglicht im Gegensatz dazu die wiederholte Anwendung einer Bauart innerhalb eines definierten Anwendungsbereichs. Sie ist damit die Grundlage für eine standardisierte Anwendung und reduziert damit den Aufwand für eine projektspezifische Bewertungen bei vergleichbaren Bauvorhaben deutlich.


Der Weg zur aBG führt in der Praxis häufig über zahlreiche Voruntersuchungen, Brandprüfungen und Bewertungen. Im Modulbau gehören hierzu beispielsweise großmaßstäbliche Brandversuche wie der so genannte Erkertests, Butterdosendeckeltests (siehe Brandschutznachweise im Stahl‑Modulbau – Bedeutung der DIBt‑Zulassungsgrundsätze). Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Festlegung des späteren Anwendungsbereichs und die Erteilung einer aBG durch das DIBt. Diese ist bundesweit und meist für fünf Jahre gültig.


Mit der aBG wird eine Bauart damit aus dem projektspezifischen Kontext herausgelöst und für einen definierten Anwendungsbereich allgemein nutzbar gemacht. Dies schafft insbesondere für wiederkehrende Konstruktionen eine höhere Planungs- und Genehmigungssicherheit.


Zielkonflikt oder notwendige Entwicklung?

Auf den ersten Blick stehen Standardisierung und projektspezifische Bewertung im Widerspruch zueinander. Während Hersteller möglichst wiederholbare Lösungen benötigen, verlangen neue Bauarten zunächst individuelle Nachweise ihrer Anwendbarkeit.

Der scheinbare Widerspruch ist jedoch weniger ein Zielkonflikt als vielmehr ein aufeinander aufbauender Entwicklungsprozess. Die vBG ermöglicht die Anwendung von Bauarten, die durch bestehende Nachweise oder Technische Baubestimmungen noch nicht vollständig erfasst werden. So können beispielsweise Module in Gebäudeklasse 4 und 5 derzeit nur durch vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen brand- und rechtssicher angewendet werden. Gleichzeitig werden im Rahmen solcher Verfahren Planungs- und Konstruktionsschwachstellen frühzeitig sichtbar und wichtige Erfahrungen für die weitere Entwicklung gesammelt.


Die projektbezogene Prüfung und Regelung verursacht einen hohen Nachweis- und Abstimmungsaufwand und steht damit im Widerspruch zum Grundgedanken serieller Bauweisen.


Gleichzeitig bilden die im Rahmen von vBG-Verfahren gewonnenen Erkenntnisse die Grundlage für allgemeingültige Nachweise. Mit abP und insbesondere aBG können bewährte Bauarten schließlich in einen definierten Anwendungsbereich überführt und wiederholt angewendet werden. Ziel bleibt dabei die Entwicklung sicherer, wirtschaftlicher und standardisiert nutzbarer Bauarten. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Weiterentwicklung serieller Bauweisen langfristig auch eine stärkere Standardisierung der Genehmigungsprozesse erfordert, um das Potenzial des modularen und seriellen Bauens ausschöpfen zu können.

 
 
 

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