Suchergebnisse
23 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche
- Brandschutznachweise im Stahl‑Modulbau – Bedeutung der DIBt‑Zulassungsgrundsätze
Der modulare Stahlbau ist längst konstruktiv umsetzbar und wird zunehmend eingesetzt. Die eigentliche Herausforderung liegt oft jedoch nicht in der Konstruktion, sondern im bauaufsichtlichen Brandschutznachweis. Ein aktuelles Beispiel ist die erst insgesamt dritte und kürzlich veröffentlichte allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Z‑19.33‑2748 für Module und feuerhemmende Bauteile in Energy‑Modulbauweise des Herstellers ALHO, die von der IBB Hauswaldt GmbH begleitet wurde. Mit dieser aBG wird eine weitere Stahl‑Modulbauweise mit definierten brandschutztechnischen Randbedingungen allgemein anwendbar. Sie bildet damit eine wichtige Grundlage für die breitere Anwendung modularer Bauweisen und verdeutlicht zugleich die Anforderungen, die an eine erfolgreiche bauartbezogene Zulassung gestellt werden. Eine wesentliche Grundlage für das Zulassungsverfahren bilden die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) 2025 veröffentlichten Zulassungsgrundsätze für feuerwiderstandsfähige Bauteile in Stahl-Modulbauweise, genauer „Grundsätze für die Nachweisführung im Antragsverfahren zur Erteilung allgemeiner Bauartgenehmigungen für feuerwiderstandsfähige Bauteile in Stahl-Modulbauweise (Raumzellen), Stand 10. Februar 2025“. Sie definieren den Rahmen für die Nachweisführung von tragenden und raumabschließenden Bauteilen aus modularen Raumzellen in bekleideter Stahlbauweise unter Brandbeanspruchung nach der Einheitstemperaturzeitkurve (ETK). Ein zentraler Aspekt ist dabei die systemische Betrachtung. Tragfähigkeit und Raumabschluss bedingen sich gegenseitig. Verformungen der Stahl-Tragkonstruktion im Brandfall beeinflussen unmittelbar das Verhalten von Bekleidungen, Fugen und Anschlüssen und damit auch die Wirksamkeit des gesamten Systems. Die Brandschutzbekleidung wiederum schützt die Stahl-Tragkonstruktion. Im Modulbau ist insbesondere zwischen unverschieblichen und verschieblichen Systemen zu unterscheiden. Schaubild: Bauarten in uverschieblichen Systemen Als unverschieblich im Sinne des DIBt gelten Systeme, bei denen die Verformungen der Stahlkonstruktion im Brandfall im Rahmen der üblichen Nachweisführung erfasst werden können. Dies ist insbesondere für nicht selbstaussteifende Konstruktionen der Fall, bei denen horizontale Einwirkungen nicht durch das Modultragwerk selbst aufgenommen werden müssen, sondern über andere Bauteile abgetragen werden, beispielsweise über Treppenhauskerne in Massivbauweise. Bei Systemen, die horizontale Einwirkungen im Modultragwerk selbst aufnehmen (selbstaussteifende Systeme) ist insbesondere zu bewerten, ob Raumabschluss und Tragfähigkeit auch im verformten Zustand eingehalten werden können. Verschiebliche Systeme werden in den Zulassungsgrundsätzen bisher nicht berücksichtigt. Alle drei bisher veröffentlichen allgemeinen Bauartgenehmigungen (Kleusberg und ALHO) für Stahl-Module beschreiben Bauarten in unverschieblichen Systemen. Die Zulassungsgrundsätze zeigen zudem, dass nach Meinung des DIBts im Stahl-Modulbau klassische, rein flächige Bauteilprüfungen oft nicht ausreichen. Es wird daher davon ausgegangen, dass ergänzende Systemprüfungen erforderlich seien, um das Zusammenwirken von Wänden, Decken, Böden, Modulfugen und Anschlüssen realitätsnah abzubilden. Hierzu werden zwei neue Brandprüfmethoden aufgezeigt: „Erkertest“ sowie „Butterdosendeckeltest“, mit denen Verformungsverhalten, Temperaturentwicklung und die Integrität der Bekleidung unter Last untersucht werden. Der Erkertest ist eine Brandprüfung an einer repräsentativen Teilstruktur des Moduls, bestehend aus einer Stirnwand einschließlich angrenzender Seitenwände sowie Boden- und Deckenelementen. Ziel ist es, das Zusammenwirken der Bauteile unter realistischen Randbedingungen zu untersuchen, vor allem im Hinblick auf Verformungen und deren Einfluss auf den Raumabschluss. Die Geometrie des Prüfkörpers wird dabei projektspezifisch gewählt, um typische Tragwerks- und Anschlussdetails möglichst realitätsnah abzubilden. Erkertest für Bauarten in unverschieblichen Systemen (Quelle: Zulassungsgrundsätze) Der Butterdosendeckeltest ist eine Brandprüfung an einer Decke mit Wandanschluss, bei der ein größerer Raum ohne quer aussteifende Wände simuliert wird. Unter mechanischer Belastung wird untersucht, wie sich Verformungen der Stahlkonstruktion auf die Bekleidung und insbesondere auf die Anschlüsse auswirken und ob der Raumabschluss trotz Durchbiegung erhalten bleibt. Butterdosendeckeltest (Quelle: Zulassungsgrundsätze) Ein weiterer Bestandteil der Nachweisführung ist die Verknüpfung der Ergebnisse von Brandversuchen und die rechnerischen Nachweise zur Tragfähigkeit am Gebäude. Grundlage bilden dabei die im Versuch ermittelten Stahltemperaturen. Diese sind in den aBGs angegeben, so dass mit diesen Werten eine so genannte Heißbemessung nach DIN EN 1993-1-2 vorgenommen werden kann. So wird das Tragwerksverhalten im Brandfall für das Gesamtsystem eines Bauwerks bewertet. In einigen Fällen werden die ermittelten Verformungen mit zulässigen Grenzwerten abgeglichen, um den Raumabschluss und die Gebrauchstauglichkeit im Brandfall zweifelsfrei sicherzustellen, siehe Praxisleitfaden Modulbau aus NRW. aBG-Verfahren sind durch hohen Abstimmungsbedarf und mehrere Iterationsschleifen mit der Behörde DIBt geprägt und nehmen zumindest aktuell noch mehrere Jahre in Anspruch. Gleichzeitig bieten erfolgreiche Bauartgenehmigungen einen erheblichen Mehrwert: Sie ermöglichen standardisierte Anwendungen, reduzieren den Abstimmungsaufwand in zukünftigen Projekten und schaffen damit Planungssicherheit, insbesondere für serielle Bauweisen. Der Anwendungsbereich der aBG sollte so definiert werden, dass er in der Praxis gut handhabbar ist und zugleich möglichst viele typische Ausführungen abdeckt. Die IBB Hauswaldt GmbH begleitet Zulassungsverfahren von der Analyse der Bauweise über die Entwicklung des Nachweiskonzepts bis hin zur fachlichen Begleitung von Brandprüfungen und der Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen. Aktuell haben wir 2 von 3 der bisher am Markt verfügbaren aBGs im Bereich Modulbau begleitet.
- Merkblatt der Fachkommission Bauaufsicht mit Hinweisen zur Errichtung von PV-Anlagen
Die Fachkommission Bauaufsicht hat im Mai 2026 ein neues Merkblatt zur Errichtung von Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Das Merkblatt liefert wichtige Hinweise zur Auslegung bauordnungsrechtlicher Anforderungen – insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz. Das Merkblatt stellt damit eine praxisnahe Orientierung für den Umgang mit PV-Anlagen dar. Für die Praxis ist besonders relevant: Abstände zu Brandwänden PV-Anlagen dürfen Brandwände nicht überbrücken. Die definierten Mindestabstände sind entscheidend, um eine Brandausbreitung zwischen Gebäudeteilen zu verhindern. Dachflächen strukturieren Großflächige Dächer müssen durch Freistreifen gegliedert werden. Dadurch werden Brandabschnitte geschaffen und wirksame Löscharbeiten ermöglicht. Feuerwehrzugänge sichern Dachflächen mit PV-Anlagen müssen für Einsatzkräfte zugänglich bleiben. Freie Laufwege und geeignete Zugänge sind dafür zwingend erforderlich. RWA-Funktion beachten PV-Anlagen können Rauch- und Wärmeabzugsanlagen beeinträchtigen. Da feste Vorgaben fehlen, ist eine projektspezifische Bewertung notwendig. Fassaden kritisch prüfen PV an Fassaden ist nur eingeschränkt möglich und oft nicht ausreichend geregelt. Häufig sind Einzelfallentscheidungen oder zusätzliche Nachweise erforderlich. Für einige Fragestellungen (z. B. Abstände zu RWA) enthält das Merkblatt bewusst keine pauschalen Vorgaben, sondern verweist auf die Notwendigkeit einer ingenieurmäßigen Bewertung. Fazit: Das Merkblatt stellt eine wertvolle Orientierung für Planung, Genehmigung und Bewertung von PV-Anlagen dar, ersetzt aber keine projektspezifische brandschutztechnische Beurteilung. Das Merkblatt kann über die Website der Bauministerkonferenz (im Bereich "Mustervorschriften und Mustererlasse") sowie direkt am Ende dieses Blogbeitrags heruntergeladen werden.
- MHolzBauRL 2024: Die wichtigsten Präzisierungen der Erläuterungen (Stand: Februar 2026)
Mit den Erläuterungen zur MHolzBauRL 2024, Stand Februar 2026, liegt gegenüber den Erläuterungen zum Entwurf Oktober 2023 eine geschärfte Auslegungshilfe vor. Die Änderungen betreffen weniger die Grundsystematik der Richtlinie als vielmehr deren konkrete Anwendung: Abweichungen werden präziser eingeordnet, Sonderbauten enger abgegrenzt, reduzierte Brandschutzbekleidungen differenzierter erläutert und Fassaden- sowie Anschlussdetails praxisnäher gefasst. Für alle, die bereits viel mit der Erläuterung zum Entwurf Oktober 2023 gearbeitet haben, stellt sich die Frage, was sich konkret geändert hat. Hier kann eine Synopse hilfreich sein: Sie ist eine zusammenfassende Übersicht bzw. Gegenüberstellung von Texten und macht Unterschiede oder inhaltliche Schwerpunkte auf einen Blick erkennbar. Die folgende Tabelle zeigt in diesem Sinn die Unterschiede zwischen den Erläuterungen zur MHolzBauRL 2023 mit Stand Oktober 2023 und den Erläuterungen zur MHolzBauRL 2024 mit Stand Februar 2026. Tabelle ein- / ausklappen Zusammenfassung: Besonders relevant ist die klarere Abgrenzung des Anwendungsbereichs. Die Fassung aus 2026 unterscheidet deutlicher zwischen wesentlichen Abweichungen von technischen Bauartregelungen nach § 16a MBO und Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen nach § 67 MBO. Für die Praxis bedeutet das: Abweichungen sollten fachlich genau eingeordnet werden. Auch bei Sonderbauten wird die Anwendung enger gefasst. Während der Entwurf 2023 stärker auf eine einzelfallbezogene Abwägung abstellt, benennt die Fassung aus 2026 ausdrücklich Nutzungen, bei denen eine bestimmungsgemäße Nutzung durch selbstrettungsfähige Personen insbesondere nicht vorliegt, etwa Krankenhäuser, Pflegeheime und bauliche Anlagen für freiheitsentziehende Maßnahmen. Zudem wird klargestellt, dass die MHolzBauRL regelmäßig nicht herangezogen werden kann, wenn brennbare Baustoffe durch andere bauordnungsrechtliche Vorschriften ausdrücklich ausgeschlossen sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei reduzierten brandschutztechnisch wirksamen Bekleidungen. Die Fassung 2026 stellt stärker auf den brandschutztechnisch zusammenhängenden Bereich bzw. die brandschutztechnisch abgetrennte Raumgruppe ab. Die 25-%-Begrenzung brennbarer Wandoberflächen wird nun ausdrücklich auf die Bruttogrundfläche der Raumgruppe bezogen. Damit wird die Flächenbilanz sichtbarer Holzoberflächen zu einem zentralen Planungspunkt. Bei Fassaden ist die Fassung aus 2026 präziser. Hinterlüftete, belüftete und hohlraumlose Außenwandbekleidungen werden klarer voneinander abgegrenzt; belüftete Außenwandbekleidungen und Außenwandbekleidungen ohne Hohlraum sind nicht Gegenstand der Richtlinie. Zugleich wird die nichtbrennbare Schicht hinter der Holzaußenwandbekleidung nun als Teil der Außenwand beschrieben, bleibt aber ausdrücklich keine Brandschutzbekleidung nach Abschnitt 4.2. Diese Differenzierung ist für Nachweis, Ausschreibung und Detailplanung wesentlich. Deutlich praxisnäher wird die Erläuterung außerdem bei Anschlüssen, Fugen, Laibungen und Installationen. Neu bzw. präzisiert sind unter anderem Aussagen zu linienförmigen Unterbrechungen der Brandschutzbekleidung, zur Leistung angeschlossener Bauteilbekleidungen, zu Brandschutzdichtmassen, dauerelastischen Verfugungen sowie zur Leitungsführung in unbekleideten Massivholzbauteilen. Gerade diese Detailpunkte sind für die Ausführungsqualität und spätere Übereinstimmungsbestätigung relevant. Insgesamt ist die Fassung aus 2026 als Konsolidierung mit deutlicherer Anwendungssteuerung zu bewerten. Sie schafft nicht überall neue Anforderungen, macht aber klarer, wann Erleichterungen, sichtbare Holzoberflächen, Holzfassaden oder alternative Detailausbildungen innerhalb der Richtlinie tragfähig sind und wann eine gesonderte Abweichungs- oder Nachweisführung erforderlich wird.
- Brandausbreitung an Fassaden: Untersuchungsmethode DIN 4102 20 vs. Realbrand
Bei der Bewertung des Brandverhaltens von Fassaden wird häufig fälschlicherweise angenommen, dass die Brandprüfung nach DIN 4102‑20 einen realen Fensterbrand abbildet. Tatsächlich zeigt die Normprüfung aber nur ein kleineres, modellhaftes Szenario bei dem Flammen aus einem „Fenster“ austreten und auf die Fassade wirken. Zum Hintergrund: Bei Bränden an Fassaden wird zwischen drei Szenarien unterschieden: der Brand eines Nachbargebäudes mit Wärmestrahlung der Sockelbrand am Fuß der Fassade (z. B. brennendes Fahrzeuge oder Müllbehälter) der Raumbrand mit Flammenaustritt aus einer Fensteröffnung Modellhafte Darstellung der drei häufigsten Brandszenarien Der Raumbrand mit Flammenaustritt ist das häufigste Szenario und maßgeblich für die Anforderungen der Musterbauordnung an die Begrenzung der Brandausbreitung an Fassaden. Diese fordert, dass der Brandausbreitung an Fassaden vorzubeugen ist. Hierzu wird für viele Fassaden die Schwerentflammbarkeit der Außenwandbekleidung gefordert. Für schwerentflammbare Außenwandbekleidungen verweist die MVVTB u. a. auf die Einhaltung der Kriterien bei Brandbeanspruchung gemäß DIN 4102‑20. Beispielbild Brandquelle DIN 4102-20 ohne Prüfkörper Die nachfolgend dargestellte Brandverlaufskurve verdeutlicht die unterschiedlichen Brandphasen von der Zünd- und Schwelbrandphase bis zum voll entwickelten Brand (Flashover) bei einem Raumbrand. In der frühen Brandentwicklung liegt noch kein voll entwickelter Brand vor, entsprechend treten keine Flammen aus Fenster oder Türöffnungen aus. Erst mit dem Übergang zum voll entwickelten Brand entstehen Flammen, die die Fassade stark erwärmen. Brandphasen bei einem Raumbrand ( Abbildung aus KordinaMeyer-Ottens1981, S. 19 ) Während bei einem Realraumbrand von einer Wärmefreisetzungsrate von 5 bis 6 MW auszugehen ist, beträgt die im DIN‑4102‑20‑Verfahren freigesetzte Wärmemenge nur 0,34 MW. Diese Wärmemenge entspricht damit eher der eines großen Schwelbrandes. Das heißt eine realistische, geschossübergreifende Brandausbreitung wird nicht nachgestellt. Ziel des Verfahrens ist es stattdessen die thermische Beanspruchung im Bereich des Fenstersturzes und unmittelbar darüber abzubilden. In diesem Bereich treffen Flammen aus dem Brandraum zuerst auf die Fassade, weshalb er brandschutztechnisch besonders relevant ist. (vgl. MerkewitschHauswaldtKramer 2021) Für EPS‑Wärmedämmverbundsystemen (EPS‑WDVS) konnte gezeigt werden, dass die thermische Beanspruchung und somit das Schadensbild im Bereich der Flammenspitze eine Etage über der Brandetage dem Schadensbild im DIN‑4102‑20‑Versuch ähnelt (vgl. Kotthoff1997). Auch für vorgehängte hinterlüftete Fassadensysteme wird diese Brandbeanspruchung für den Nachweis des Brandverhaltens verwendet. Ob diese Ähnlichkeit aber auch bei anderen WDV-Dämmstoffen bzw. Fassadensysteme gegeben wäre, muss noch gezeigt werden. Eine Brandprüfung nach DIN 4102-20 ist also kein Ersatz für einen Original-Raumbrandversuch. Dennoch ist dieses Brandprüfverfahren fachlich sinnvoll und normativ etabliert, da: die thermische Beanspruchung im Bereich des Fenstersturzes realitätsnah abgebildet wird, konstruktive Brandschutzmaßnahmen an dieser besonders kritischen Stelle überprüft werden können, und ein einheitlicher, vergleichbarer Nachweis für schwerentflammbare Außenwandbekleidungen vorliegt. Dieses Jahr hat die Normungsarbeit für Fassadenbrandprüfungen auf europäischer Ebene bei CEN begonnen, die zweite Sitzung der Working Group 10 von TC 127 fand am 15.04.2026 unter Mitarbeit von Dr. Hauswaldt statt, Obmann ist Dr. J. Anderson von RISE, Sweden. Auch die nationale DIN 4102-20 wird dieses Jahr überarbeitet, der zuständige Normungsausschuss trifft sich am 17. April 2026, Obmann ist Dr. Hauswaldt. Verwendete Literatur: [KordinaMeyer-Ottens1981] Kordina, K. und Meyer-Ottens, C., Beton Brandschutz Handbuch, 1981, ISBN 3- 7640-0136-4, Beton-Verlag GmbH [ Merkewitsch.et.al .20 21] Forschungsbericht: Sicherheitsniveau der deutschen Fassadenbrandprüfverfahren, Merkewitsch, T.; Hauswaldt, S.; Kramer, S., 2021 [Kotthoff1997] Forschungsbericht BI5-8001 96-18: Erarbeitung realer Prüfbedingungen für die Durchführung von Original-Brandprüfungen an B1-Fassadensystemen und eines Verfahrens zur Berechnung von Brandverläufen an Fassaden, Kotthoff, I., 1997
- Forschung an Holzweichfaser-WDVS und Abschlussarbeit unserer neuen Kollegin
Die IBB Hauswaldt GmbH unterstützt Studierende regelmäßig bei der Erstellung von Abschlussarbeiten und bindet sie dabei direkt in aktuelle Forschungsvorhaben und Projekte ein. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Bachelorarbeit von Michelle Rosin, die sich im Rahmen ihres Studiums im Bereich Bauingenieurwesen mit dem Brandverhalten von Holzweichfaser‑Wärmedämmverbundsystemen (HWF‑WDVS) in den Gebäudeklassen 4 und 5 befasste. Grundlage der Arbeit waren die Ergebnisse und Beobachtungen zweier großmaßstäblicher Fassadenbrandversuche im Rahmen eines Forschungsvorhabens an Holzweichfaser-WDVS – ein sogenannter European‑Large‑Scale-Versuch (ELS) und eine Prüfung nach DIN 4102‑20. Der Fokus der Arbeit lag auf der strukturierten Aufbereitung und Analyse der umfangreichen Temperatur-Messdaten, die aus der jeweils dreiwöchigen Beobachtungsdauer der Schwelprozesse gewonnen wurden. Aus über einer Million Messwerte erstellte Frau Rosin Isothermen und Videos. Diese Visualisierungen der Temperaturverläufe machten die zeitlichen und räumlichen Entwicklungen innerhalb der Systeme nachvollziehbar und bildeten damit eine wichtige Grundlage für die brandschutztechnische Bewertung moderner HWF‑WDVS. Fassadenaufbau im ELS-Versuch mit Darstellung der beobachteten Schadensmuster nach dem Brandversuch (Quelle: Bachelorarbeit von Michelle Rosin) Aussagen zu projektbezogenen Ergebnissen oder endgültigen Bewertungen bleiben der offiziellen Veröffentlichung des Forschungsvorhabens vorbehalten. Der Abschlussbericht wird dem Forschungsgeber DIBt voraussichtlich im April 2026 übergeben. Für Frau Rosin bot die Bachelorarbeit die Möglichkeit, mit realen Versuchsdatensätzen zu arbeiten und die Schnittstelle zwischen Prüfstand, Datenauswertung und brandschutztechnischer Interpretation kennenzulernen. Die IBB Hauswaldt begleitete diesen Prozess fachlich, stellte den Zugang zu den Messdaten her und unterstützte die Auswertung im technischen Kontext. Die sehr gute Bewertung der Arbeit erfolgte durch Herrn Prof. Dr.-Ing. Nicklisch, der seit 2025 an der HTWK Leipzig die Professur für Baukonstruktion und Brandschutz innehat, sowie durch Herrn Dr.-Ing. Hauswaldt als Zweitgutachter. Die enge Zusammenarbeit im Rahmen der Bachelorarbeit führte schließlich dazu, dass Michelle Rosin zum 1. Januar 2026 fest in das Team der IBB Hauswaldt übernommen wurde. Dieses Beispiel zeigt, wie praxisorientierte Abschlussarbeiten den Einstieg in anspruchsvolle Aufgabenbereiche des Brandschutzingenieurwesens ermöglichen und gleichzeitig wertvolle Impulse für laufende Projekte liefern.
- Serielle Fassadensanierung: brand- und rechtssicher
Die serielle Fassadensanierung zeichnet sich dadurch aus, dass Fassadenelemente inklusive Fenster und Anschlüssen industriell vorgefertigt und anschließend auf der Baustelle montiert werden. Dies führt zu kurzen Bauzeiten und ermöglicht die Nutzung von Förderprogrammen, etwa im Rahmen des seriellen Sanierens der KfW gemäß GEG. Vor diesem Hintergrund erläuterte unser Geschäftsführer Dr.-Ing. S. Hauswaldt bei der VdS‑Fachtagung „Baulicher Brandschutz“ am 3. Dezember 2025, wie serielle Fassadensanierungen baurechtlich eingeordnet werden können und welche brandschutztechnischen Anforderungen für vorgefertigte Fassadenelemente gelten. Diese Analyse ist notwendige Voraussetzung einer seriellen Fassadensanierung an Gebäuden der Klassen 4 oder 5, da Fassadenelemente aktuell nicht geregelt sind. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob die Elemente als geregelte Bauarten, als Außenwandbekleidung, nichttragende Außenwand oder tragende Außenwand interpretiert werden können. Maßgeblich dafür sind insbesondere die Vorgaben der Musterbauordnung, der MVV‑TB, der Muster Holzbau‑Richtlinie sowie relevanter DIN‑Normen. Die Anforderungen reichen, je nach Bauart und Gebäudeklasse, von schwerentflammbaren Baustoffklassen bis hin zu Feuerwiderständen von F90. Brandschutzanforderungen an Fassadenelemente je nach Gebäudeklasse, anhängig von der Einordnung der Elemente. Fassadenelemente werden im Wesentlichen aus nachwachsenden Materialien wie Holz hergestellt. Wird das System als Außenwandbekleidung betrachtet, ist es bis zur Gebäudeklasse 3 gut umsetzbar, während ab Gebäudeklasse 4 nur eine Ausführung nach MHolzBauRL zulässig wäre. Wird das Element hingegen, wie eine nichttragende Außenwand behandelt, können Holzkonstruktionen eingesetzt werden, sofern sie feuerhemmend ausgeführt sind und die äußere Bekleidung mindestens schwerentflammbar ist. Auch gestapelte Fassadenelemente sind als tragende Elemente aus Holz möglich, müssen in den Gebäudeklassen 4 und 5 jedoch mit nichtbrennbaren Bekleidungen gemäß Holzbau‑Richtlinie geschützt werden, um die geforderten Feuerwiderstände „abweichend hochfeuerhemmend“ oder „abweichend feuerbeständig“ zu erreichen. Aus Sicht des Brandschutzes ist vor allem der vertikalen Brandausbreitung (auch Glimmen) vorzubeugen. Geschossübergreifende Hohlräume müssen hierzu geschlossen, Brandsperren korrekt positioniert und die Befestigungssysteme so ausgelegt werden, dass die Fassadenelemente auch im Brandfall sicher am Gebäude verbleiben. Bemerkenswert ist, dass die Bauart einer durchgehenden, nachträglich montierten Hülle um ein Bestandsgebäude bislang nicht geregelt ist, obwohl sie gemäß GEG förderfähig ist. Der Vortrag zeigte auf, wie mit dieser baurechtlichen Situation objektbezogen umgegangen werden kann, bis eine Technische Baubestimmung für serielle Fassadenelemente vorliegt. Die VdS‑Brandschutztage werden von einer Fachmesse begleitet und sind stets eine Reise wert. Einblick in Fachmesse der VdS-Brandschutztage.
- Brandschutz und Bauartgenehmigung im Holzmodulbau – Projekt „ZERO“ in Stuttgart
Wer innovative Bauweisen im Holzmodulbau realisieren möchte, braucht mehr als gute Ideen. Entscheidend sind belastbare Nachweise im Bereich Brandschutz. Das vielfach ausgezeichnete Projekt „ZERO“ in Stuttgart‑Möhringen zeigt beispielhaft, wie sich anspruchsvolle Architektur, serieller Holzbau und bauordnungsrechtliche Anforderungen erfolgreich miteinander verbinden lassen. Außenansicht der Holz-Glas-Fassade im Innenhof des Gebäudes "ZERO" Das Gebäude erstreckt sich über vier Vollgeschosse sowie ein Staffel- und ein Tiefgaragengeschoss. Die Konstruktion basiert auf einer modularen Holzbauweise. Insgesamt wurden 286 vorgefertigte Holzmodule auf einem Untergeschoss aus Stahlbeton installiert. Die Modulbauweise und der hohe Vorfertigungsgrad eröffnen neue Möglichkeiten für eine durchgängige Digitalisierung von Planung und Fertigung. Gleichzeitig stellen sie Planer, Hersteller und Bauherren vor neue Herausforderungen. Zum Zeitpunkt der Planung lagen für einzelne Bauarten mit Massivholzelementen keine Anwendungsdokumente vor. Es war daher im Detail zu prüfen, ob Fügungen zwischen Bauteilen, Elementen und Modulen trotz neuartiger Holzsystemtechnologien und teilweise experimenteller Konstruktionen das bauordnungsrechtlich geforderte Brandschutz-Schutzniveau gemäß Holzbaurichtlinie erfüllen. Innenansicht der Holzmodule mit sichtbaren Modulstößen Unsere Ingenieure hatten einen entscheidenden Anteil an der brandsicheren Umsetzung des Projekts. Da die Holzbaurichtlinie für die geplante Bauweise zum Zeitpunkt unserer Beauftragung im Juni 2023 nicht anwendbar war, bestand zunächst erhebliche Unsicherheit bei allen Beteiligten. Wir übernahmen daher frühzeitig die fachliche Beratung und führten die notwendigen Abstimmungen zwischen Architekten, Bauherren, Bauaufsicht und der obersten Bauaufsichtsbehörde. Durch die gemeinsamen Gespräche konnten die Rahmenbedingungen für das weitere Vorgehen festgelegt werden. Auf dieser Basis erarbeiteten unsere Projektingenieure umfassende brandschutztechnische Bewertungen der vorgesehenen Holzsystemtechnologien und konstruktiven Details und bereiteten die gutachterlichen Stellungnahmen für die Ausstellung von insgesamt acht vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBG) vor. Während der Bauphase begleiteten unsere Ingenieure zudem die Umsetzung der im Genehmigungsbescheid der Landesdirektion Baden‑Württemberg festgelegten Auflagen vor Ort und stellten sicher, dass das Gebäude brandschutztechnisch zuverlässig und regelkonform realisiert wurde. Unsere Ingenieure bei der Bauüberwachung. Projekte wie das Gebäude „ZERO“ zeigen, in welche Richtung sich der Holzbau weiterentwickeln kann – hin zu ressourcenschonenden, digital unterstützten und modularen Bauweisen. Unsere Aufgabe besteht darin, die hierfür erforderliche ingenieurfachliche Grundlage bereitzustellen und neue konstruktive Ansätze technisch und bauordnungsrechtlich belastbar in die Praxis zu überführen.
- Weitergehen 2024
Es ist wunderschön in unserem Büro im Dachgeschoss der Ferdinand-Rhode-Straße 40, leider müssen wir zum Ende des Jahres ausziehen. Durch die neue Kollegin Frau Tauchen und den neuen Kollegen Hr. Hilgenberg sind wir jetzt aber ohnehin zu neunt. Zumindest am Jour-Fixe ist es nun so voll, dass wir uns nun auf unser größeres Büro in der Koburger Straße freuen. Es liegt ganz im Süden von Leipzig, es w ird grüner und kühler. Für einige wird der Arbeitsweg kürzer, für andere länger. Unsere Kunden finden uns dann ab November 2024 an der ersten Abfahrt der B2 hinter dem Löwen am Ortseingang - einmal um das Conne Island herum.
- Marschliedchen
Ihr wollt die Uhrenzeiger rückwärts drehen Und glaubt, das ändere der Zeiten Lauf. Dreht an der Uhr! Die Zeit hält niemand auf! Nur eure Uhr wird nicht mehr richtig gehen. aus Marschliedchen (1932) von Erich Kästner Wer hätte gedacht, dass man mit der Nutzung eines KFZs bereits eine Haltung zeigen kann. "Veränderungsoffen" und "Weltoffen" sind wir gerne. Derweil freuen wir uns bei der IBB, dass die Tankstopps nach NRW so kurz sind und die Fahrten so schnell und leise.
- Weihnachtsfeier 2023
Wieder genau am 15. Dezember. Gestartet wurden die Feierlichkeiten mittags im Büro. Es gab neue Kunst und ein gemeinsames Rätsel - die Weihnachtskarten. Letztes Jahr noch zu Viert, freuen wir uns, dass dieses Jahr zwei ausgewiesene Brandschützer und eine Bauingenieurin den Weg den Weg in unser Team gefunden haben und uns jeweils zwei Tage die Woche unterstützen. Gemeinsam ging es dann ins Stadtbad zu einem artistischen Abendveranstaltung bei Gans und Wein. Wir wünschen allen Familien, Freunden, Bekannten, Kunden und Geschäftspartnern besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund, wir sehen und hören uns 2024 bei neuen spannenden Projekten im Bereich Brandschutz. Abends im Stadtbad: Nachmittags im Büro: Die Kunst hängt, aber die Karten sind noch nicht gefaltet.
- Kunst im Büro
Seit dem heutigen Tag hängen in unserem Büro in der Ferdinand-Rhode-Straße 40 Bilder von Justina Kravcalyte "Texturen der Stadt (Leipzig)", Fünfteilige Fotografie von Aluminium-Vorhangfassaden auf Alu-Dibond. Architecture Masterprize - Winner im Bereich Exterior Details - Student Category Fine Art Photo Wards - Nominee im Bereich Architekturfotografie - Professional Category
- Bauprodukt oder Bauart - Modulbau
Fragestellung: Ist die Raumzelle ein Bauprodukt oder eine Bauart? Nach der Musterbauordnung §2 werden die Begriffe wie folgt definiert: Nach der Musterbauordnung können für Bauprodukte die folgenden Verwendbarkeitsnachweise und für Bauarten die folgenden Anwendbarkeitsnachweise beantragt werden. Für Bauprodukte und Bauarten können daher allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse ausgestellt werden. In der MVV-TB werden dabei in Anlage C3 Bauprodukte und in Anlage C4 Bauarten aufgelistet, die mit einem abP geregelt werden können. Die Stahl-Module, die zu Modulbauten gefügt werden, setzen sich aus einem tragenden Stahlrahmen mit dort eingebauten, raumabschließenden Wand-, Decken-, Dach- und Bodenkonstruktionen zusammen. Grundsätzlich ergibt sich dadurch ein 3D-Raster aus einzelnen Raumzellen, welche auf der Baustelle zusammengesetzt werden. Zu großen Teilen erfolgt die Fertigung der Raumzellen im Werk. Auf der Baustelle werden die Raumzellen gefügt, die Einbauten und die Durchführungen ergänzt und die Bauarten so fertig gestellt. dass Nach unserer Auffassung setzen sich Raumzellen also aus verschiedenen Bauarten (Wand-, Decken-, Dach-, Boden- und Stahlkonstruktion) zusammen. Das Fügen der Bauprodukte zu einer Raumzelle im Zuge der Vorfertigung rechtfertigt eine Einstufung der vorgefertigten Raumzelle als Bauprodukt. Fazit: Ein Modulgebäude setzt sich aus mehreren Bauarten zusammen, deren gefügtes Vorprodukt Raumzelle ein Bauprodukt ist und transportiert werden kann.












