Fragestellung: Ist die Raumzelle ein Bauprodukt oder eine Bauart?
Nach der Musterbauordnung §2 werden die Begriffe wie folgt definiert:
Nach der Musterbauordnung können für Bauprodukte die folgenden Verwendbarkeitsnachweise und für Bauarten die folgenden Anwendbarkeitsnachweise beantragt werden.
Für Bauprodukte und Bauarten können daher allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse ausgestellt werden. In der MVV-TB werden dabei in Anlage C3 Bauprodukte und in Anlage C4 Bauarten aufgelistet, die mit einem abP geregelt werden können.
Die Stahl-Module, die zu Modulbauten gefügt werden, setzen sich aus einem tragenden Stahlrahmen mit dort eingebauten, raumabschließenden Wand-, Decken-, Dach- und Bodenkonstruktionen zusammen. Grundsätzlich ergibt sich dadurch ein 3D-Raster aus einzelnen Raumzellen, welche auf der Baustelle zusammengesetzt werden. Zu großen Teilen erfolgt die Fertigung der Raumzellen im Werk. Auf der Baustelle werden die Raumzellen gefügt, die Einbauten und die Durchführungen ergänzt und die Bauarten so fertig gestellt. dass
Nach unserer Auffassung setzen sich Raumzellen also aus verschiedenen Bauarten (Wand-, Decken-, Dach-, Boden- und Stahlkonstruktion) zusammen. Das Fügen der Bauprodukte zu einer Raumzelle im Zuge der Vorfertigung rechtfertigt eine Einstufung der vorgefertigten Raumzelle als Bauprodukt.
Fazit: Ein Modulgebäude setzt sich aus mehreren Bauarten zusammen, deren gefügtes Vorprodukt Raumzelle ein Bauprodukt ist und transportiert werden kann.
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