Abschottungen im Stahlmodulbau - Anforderungen und Ausführung von Kabel- und Rohrdurchführungen
In nahezu jedem Gebäude müssen Kabel und Rohre durch Wand- und Deckenkonstruktionen geführt werden – häufig auch über die Grenzen mehrerer Nutzungseinheiten hinweg. Führen diese Leitungen durch Bauteile mit Anforderungen an den Feuerwiderstand, entsteht an jeder Durchdringung eine potenzielle Schwachstelle für die Brand- und Rauchweiterleitung. Um dies zu verhindern, sind im Bereich der Durchführung sogenannte Abschottungen erforderlich.

Für herkömmliche Tragkonstruktionen ist dieses Thema weitgehend geregelt. Warum sich im Stahlmodulbau hierzu Fragestellungen ergeben, die eine individuelle Betrachtung erfordern, wird in diesem Beitrag aufgezeigt. Der Beitrag ordnet die normativen Grundlagen ein und zeigt auf, worauf bei der Ausführung von Abschottungen im Stahlmodulbau besonders zu achten ist.
Für die bauaufsichtlich geregelte Ausführung von Abschottungen in Deutschland liegen entsprechende Anwendbarkeitsnachweise vor:
allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)
allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
ergänzend die Regelungen der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M-LAR)
Durchführungen werden dabei sowohl in Tragkonstruktionen für den Massivbau als auch für Konstruktionen in Trockenbauweise (leichte Trennwände) geprüft. In den letzten Jahren wurden zunehmend auch Prüfungen im Holzbau durchgeführt – sowohl in Massivholz als auch in Deckensystemen in Holzrahmenbauweise – und damit praxistaugliche Lösungen erarbeitet.
Besonderheiten der seriellen Stahlmodulbauweise
Neben den vorgenannten Tragkonstruktionen sind Abschottungen auch in der Stahlmodulbauweise erforderlich. Diese Bauweise zeichnet sich durch einen hohen Vorfertigungsgrad im Werk aus und bietet damit erhebliche Vorteile in Bezug auf Bauzeit und Qualitätssicherung.
Für die brandschutztechnische Bewertung von Abschottungen ergibt sich jedoch eine grundlegende Herausforderung: Aufgrund der unterschiedlichen konstruktiven Ausführung je nach Hersteller sind keine vereinheitlichten Prüfkonstruktionen wie Wände und Decken definiert in denen brandgeprüft allgemeine Prüfergebnisse abgeleitet werden können. Aus diesem Grund gibt es für diese Konstruktionen keine gültigen Anwendbarkeitsnachweise als aBG oder abP.
Um den geforderten Feuerwiderstand dennoch zu gewährleisten, kann natürlich auf geregelte und brandgeprüfte Abschottungssysteme zurückgegriffen und daraus eine an den jeweiligen Anwendbarkeitsnachweis angelehnte Lösung abgeleitet werden.
Der kritische Punkt: Anschluss an die angrenzenden Bauteile
Besonders kritisch ist bei der Stahlmodulbauweise der Anschluss an die angrenzenden Bauteile (Bauteillaibung) . Da die Raummodule aneinander bzw. übereinander gestellt werden, entsteht zwischen ihnen ein zusätzlicher Luftspalt – und genau dieser stellt eine potenzielle Schwachstelle für die Brand- und Rauchweiterleitung dar.

Erschwerend kommt eine konstruktive Anforderung hinzu: Gemäß den bisher vier gültigen aBGs für Stahlmodule muss im Stahlmodulbau an der tragenden Stahltragkonstruktion eine Grenztemperatur im Brandfall eingehalten werden.
Mit den allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) für Stahlmodule haben wir uns bereits ausführlich in unserem Blogbeitrag im Juni 2026 beschäftigt → Brandschutznachweise im Stahl‑Modulbau – Bedeutung der DIBt‑Zulassungsgrundsätze
Die Abschottungen durchdringen Wände und Decken in der Nähe der Tragkonstruktion. Es kann daher nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden, dass im Brandfall im Bereich der zusätzlich eingebauten Abschottung zusätzliche Wärme an die Tragkonstruktion eingetragen wird. Der Wärmeeintrag in die Tragkonstruktion darf also ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Für eine anschließende Heißstatik ist daher festzulegen, ob und mit welchem zusätzlichen Wärmeeintrag die Tragkonstruktion des Stahlmoduls gerechnet werden muss.
Im Bereich der Abschottungen ergeben sich daraus zwei zentrale Schutzziele:
Verhinderung einer Übertragung von Wärme in die Tragkonstruktion.
Verhinderung einer Übertragung von Feuer und Rauch über den Luftspalt zwischen den Raummodulen.
Um diese Ziele zu erreichen, ist die Ausführung der umschließenden Laibung im Anschlussbereich ausschlaggebend. Da sich diese individuelle Modulkonstruktionen nicht durch die vorhandenen Prüfkonstruktionen abbilden lassen, ist die direkte Anwendung eines bestehenden Anwendbarkeitsnachweises (aBG oder abP) aktuell nicht möglich. In den meisten Fällen ist daher eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) erforderlich, mit der die individuell ausgeführte Abschottung im konkreten Bauvorhaben nachgewiesen und bauaufsichtlich abgesichert wird.
Mit den Unterschieden zwischen allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) und vorhabenbezogener Bauartgenehmigung (vBG) haben wir uns bereits ausführlich in unserem letzten Blogbeitrag beschäftigt → Wozu abP, aBG und vBG - Standardisierte Lösungen vs. projektspezifische Bewertung von Bauteilen
Entwicklung individueller Ausführungslösungen
Abweichend von der Standardanwendung sind auf Grundlage der Anwendbarkeitsnachweise zur jeweiligen Kabel- und Rohrabschottung individuelle Lösungen für die Schottlaibung zu erarbeiten. Hierbei wird dabei zunächst der konkrete Anwendungsfall dargelegt, also die jeweilige Einbausituation beschrieben. Anschließend wird ein geeignetes Abschottungssystem für die Kabel- und/oder Rohrdurchführung festgelegt, aus dem sich wiederum die passende Laibungsbekleidung ableiten lässt.
Als Abschottungssysteme kommen verschiedene Bauarten und Materialien in Betracht, beispielsweise Plattenschott, Mörtelschott oder Schott mit intumeszierenden Materialien. Je nach Art der durchgeführten Rohre und Kabel sind darüber hinaus zusätzliche konstruktive Maßnahmen im Bereich der Durchführung erforderlich:
Auswechslungen: In Abhängigkeit der Öffnungsgröße der Schotts müssen teilweise notwendige Auswechslungen installiert werden. Unter einer Auswechslung versteht man eine zusätzliche konstruktive Rahmung der Durchbruchsöffnung, die die durch die Unterbrechung des Bauteils entstehenden Kräfte aufnimmt und dem Schott einen tragfähigen, klar definierten Öffnungsrand gibt.

Laibungsbekleidung: Bei der Ausführung ist sich an den entsprechenden Anwendbarkeitsnachweisen zu orientieren und in Anlehnung daran eine geeignete Laibungsbekleidung zu erarbeitet. Diese muss mit der angrenzenden Wand- oder Deckenbekleidung einen dichten Anschluss gewährleisten.

Verschluss des Hohlraums: Ist konstruktiv keine Dämmung vorhanden z. B. bei zwei aneinander gestellten Stahlmodulen mit dazwischenliegendem Hohlraum kann es erforderlich sein, diesen Hohlraum auf einer bestimmten Einbautiefe zu verschließen.
Aufdopplungen: Im Bereich der Wand- oder Deckenbekleidung können Aufdopplungen notwendig werden, um entsprechende Anschlussfugen sicher zu überdecken.

Hinweis: Ergänzend weist das DIBt in einem Artikel vom 21.September 2026 auf eine mit der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR: Fassung vom April 2026) eingeführte Erleichterung für Mörtel-Kombiabschottungen hin. Danach können unter den in Abschnitt 4.4.1 MLAR festgelegten Voraussetzungen bestimmte, bereits nachgewiesene Rohrabschottungen innerhalb einer Mörtel-Kombiabschottung angewendet werden, ohne dass die allgemeine Bauartgenehmigung der Kombiabschottung hierfür erweitert werden muss. Die Regelung ist auf die dort beschriebenen Anwendungsfälle beschränkt und setzt gültige Anwendbarkeitsnachweise für die beteiligten Abschottungen voraus. Weitere Informationen enthält der Beitrag „Anwendungen von Mörtel-Kombiabschottungen“ des DIBt.
Zusammenfassung
Abschottungen im Modulbau sind individuelle Lösungen im Bereich der Ausführung der Laibungsbekleidung. Neben der Verhinderung einer Brand- und Rauchweiterleitung im Bereich des jeweiligen Abschottungssystems in die angrenzenden Nutzungseinheiten ist ein besonderes Augenmerk auf die Verhinderung der Brand- und Rauchweiterleitung in die Tragkonstruktion zu legen.
Die Abschottungssysteme müssen dabei mit der Laibungsbekleidung zusammenwirken. Weiterhin muss die Laibungsbekleidung mit der Bekleidung der Tragkonstruktion einen dichten und raumabschließenden Abschluss über die Dauer des geforderten Feuerwiderstandes erfüllen.
Mit der Ausführung der Abschottung und einer Laibungsbekleidung in Anlehnung an den jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis – im Regelfall abgesichert über eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) – kann auch im Stahlmodulbau eine sichere Rohr- und Kabeldurchführung durch Wand- und Deckensysteme gewährleistet werden.




Kommentare