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Serielle Fassadensanierung: brand- und rechtssicher

Die serielle Fassadensanierung zeichnet sich dadurch aus, dass Fassadenelemente inklusive Fenster und Anschlüssen industriell vorgefertigt und anschließend auf der Baustelle montiert werden. Dies führt zu kurzen Bauzeiten und ermöglicht die Nutzung von Förderprogrammen, etwa im Rahmen des seriellen Sanierens der KfW gemäß GEG.


Vor diesem Hintergrund erläuterte unser Geschäftsführer Dr.-Ing. S. Hauswaldt bei der VdS‑Fachtagung „Baulicher Brandschutz“ am 3. Dezember 2025, wie serielle Fassadensanierungen baurechtlich eingeordnet werden können und welche brandschutztechnischen Anforderungen für vorgefertigte Fassadenelemente gelten.


Diese Analyse ist notwendige Voraussetzung einer seriellen Fassadensanierung an Gebäuden der Klassen 4 oder 5, da Fassadenelemente aktuell nicht geregelt sind. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob die Elemente als geregelte Bauarten, als Außenwandbekleidung, nichttragende Außenwand oder tragende Außenwand interpretiert werden können.


Maßgeblich dafür sind insbesondere die Vorgaben der Musterbauordnung, der MVV‑TB, der Muster Holzbau‑Richtlinie sowie relevanter DIN‑Normen. Die Anforderungen reichen, je nach Bauart und Gebäudeklasse, von schwerentflammbaren Baustoffklassen bis hin zu Feuerwiderständen von F90.


Brandschutzanforderungen an Außenwandbekleidungen
Brandschutzanforderungen an nichttragende Außenwände
Brandschutzanforderungen an tragende Außenwände
Brandschutzanforderungen an Fassadenelemente je nach Gebäudeklasse, anhängig von der Einordnung der Elemente.

Fassadenelemente werden im Wesentlichen aus nachwachsenden Materialien wie Holz hergestellt. Wird das System als Außenwandbekleidung betrachtet, ist es bis zur Gebäudeklasse 3 gut umsetzbar, während ab Gebäudeklasse 4 nur eine Ausführung nach MHolzBauRL zulässig wäre. Wird das Element hingegen, wie eine nichttragende Außenwand behandelt, können Holzkonstruktionen eingesetzt werden, sofern sie feuerhemmend ausgeführt sind und die äußere Bekleidung mindestens schwerentflammbar ist. Auch gestapelte Fassadenelemente sind als tragende Elemente aus Holz möglich, müssen in den Gebäudeklassen 4 und 5 jedoch mit nichtbrennbaren Bekleidungen gemäß Holzbau‑Richtlinie geschützt werden, um die geforderten Feuerwiderstände „abweichend hochfeuerhemmend“ oder „abweichend feuerbeständig“ zu erreichen.


Aus Sicht des Brandschutzes ist vor allem der vertikalen Brandausbreitung (auch Glimmen) vorzubeugen. Geschossübergreifende Hohlräume müssen hierzu geschlossen, Brandsperren korrekt positioniert und die Befestigungssysteme so ausgelegt werden, dass die Fassadenelemente auch im Brandfall sicher am Gebäude verbleiben.


Bemerkenswert ist, dass die Bauart einer durchgehenden, nachträglich montierten Hülle um ein Bestandsgebäude bislang nicht geregelt ist, obwohl sie gemäß GEG förderfähig ist. Der Vortrag zeigte auf, wie mit dieser baurechtlichen Situation objektbezogen umgegangen werden kann, bis eine Technische Baubestimmung für serielle Fassadenelemente vorliegt.


Die VdS‑Brandschutztage werden von einer Fachmesse begleitet und sind stets eine Reise wert.

Menschen auf auf der Fachmesse der Vds-Brandschutztage
Einblick in Fachmesse der VdS-Brandschutztage.

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