Merkblatt der Fachkommission Bauaufsicht mit Hinweisen zur Errichtung von PV-Anlagen
- IBB Hauswaldt

- vor 3 Tagen
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Die Fachkommission Bauaufsicht hat im Mai 2026 ein neues Merkblatt zur Errichtung von Photovoltaikanlagen veröffentlicht.
Das Merkblatt liefert wichtige Hinweise zur Auslegung bauordnungsrechtlicher Anforderungen – insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz. Das Merkblatt stellt damit eine praxisnahe Orientierung für den Umgang mit PV-Anlagen dar.
Für die Praxis ist besonders relevant:
Abstände zu Brandwänden
PV-Anlagen dürfen Brandwände nicht überbrücken. Die definierten Mindestabstände sind entscheidend, um eine Brandausbreitung zwischen Gebäudeteilen zu verhindern.
Dachflächen strukturieren
Großflächige Dächer müssen durch Freistreifen gegliedert werden. Dadurch werden Brandabschnitte geschaffen und wirksame Löscharbeiten ermöglicht.
Feuerwehrzugänge sichern
Dachflächen mit PV-Anlagen müssen für Einsatzkräfte zugänglich bleiben. Freie Laufwege und geeignete Zugänge sind dafür zwingend erforderlich.
RWA-Funktion beachten
PV-Anlagen können Rauch- und Wärmeabzugsanlagen beeinträchtigen. Da feste Vorgaben fehlen, ist eine projektspezifische Bewertung notwendig.
Fassaden kritisch prüfen
PV an Fassaden ist nur eingeschränkt möglich und oft nicht ausreichend geregelt. Häufig sind Einzelfallentscheidungen oder zusätzliche Nachweise erforderlich.
Für einige Fragestellungen (z. B. Abstände zu RWA) enthält das Merkblatt bewusst keine pauschalen Vorgaben, sondern verweist auf die Notwendigkeit einer ingenieurmäßigen Bewertung.
Fazit: Das Merkblatt stellt eine wertvolle Orientierung für Planung, Genehmigung und Bewertung von PV-Anlagen dar, ersetzt aber keine projektspezifische brandschutztechnische Beurteilung.
Das Merkblatt kann über die Website der Bauministerkonferenz (im Bereich "Mustervorschriften und Mustererlasse") sowie direkt am Ende dieses Blogbeitrags heruntergeladen werden.




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